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Leistungsbild

Das Ingenieurbüro arbeitet unabhängig, neutral und treuhändisch, weil es an der Ausführung des Werkes nicht teilnimmt. Der Berechtigungsumfang ist umfassend im § 134 GewO verankert, die Standesregeln sind durch eine Verordnung des Wirtschaftsministers definiert.

Die Ingenieurbüros sind:

  • ein hochqualifizierter Berufsstand, der für Fortschritt und Sicherung der Lebensqualität in der Gesellschaft sorgt
  • unabhängige Planer und Berater auf allen technisch-naturwissenschaftlichen Fachgebieten
  • Treuhänder, welche die Interessen ihrer Auftraggeber wahren und bestmögliche technische, wirtschaftliche und ökologische Lösungen erarbeiten und vorschlagen
  • Planer, die mit hoher Kompetenz und Verantwortung die Infrastruktur unseres Landes optimieren
  • Speerspitzen der heimischen Wirtschaft im Export, weil mit erfolgreichem Consulting & Engineering Export Folgeaufträge für Waren und Dienstleistungen österreichischer Unternehmer entstehen
  • begleitende Prüfer für private, staatliche und kommunale Unternehmungen
  • Sachverständige und Gutachter

Die Ingenieurbüros stellen nichts her - sie stellen sicher:

  • Beratung
  • Erstellung von Plänen
  • Berechnungen
  • Gutachten und Studien
  • Durchführung von Untersuchungen und Messungen
  • Überwachung der Durchführung und Abnahme von Projekten
  • Prüfung der projektbezogenen Ausführung
  • Prüfung der projektbezogenen Rechnungen
  • Vertretung des Auftraggebers vor Behörden
  • Überprüfung und Überwachung von Anlagen und Einrichtungen
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