logotb
BuiltWithNOF
Objektüberwachung

2.      OBJEKTÜBERWACHUNG:

 

2.1     Fachbauaufsicht:

  • Überwachung der Ausführung der technischen Anlagen auf Übereinstimmung mit den behördlichen Bewilligungen, den Montageplänen der ausführenden Firmen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen, sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
  • Mitwirken bei der Erstellung und Überwachung eines Zeitplanes
  • Mitwirken bei der Führung des Baubuches
  • Mitwirken bei der Kostenverfolgung
  • Folgeleistung zu den Phasen 1.1 bis 1.6

 

2.2     Abnahme:

  • Fachtechnische Abnahme der Leistungen und Feststellung der Mängel
  • Teilnahme an behördlichen Abnahmen
  • Prüfen der von den ausführenden Firmen zu erstellenden Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen, Bestandsplänen, etc., auf Vollzähligkeit
  • Mitwirken beim Auflisten von Gewährleistungsansprüchen
  • Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel

 

2.3     Rechnungsprüfung:

  • Überprüfen der von den ausführenden Firmen erstellten Aufmaße (Aufmaßlisten, AUfmaßpläne, etc.)
  • Rechnungsprüfung
  • Mitwirken bei der Kostenfeststellung
  • Folgeleistung zu den Phasen 2.1 und 2.2
[Home] [Ueber uns] [Kontakt] [Leistungsbild] [Planung I] [Planung II] [Objektueberwachung] [AGB] [Referenz] [Weitere Links]